Vom 1. Oktober bis zum 30. November können Athleten den Verein sanktionsfrei wechseln (Stichtag 1. Januar). Nur in dieser Frist ist es möglich, sich vom bisherigen Stammverein abzumelden
und unter Vorlage dessen Freigabebestätigung und einer Anmeldebestätigung des künftigen Vereins beim zuständigen Landesverband den Wechsel des Startrechts zu beantragen. Die Freigabebestätigung
kann nur vom Stammverein, nicht aber von der LG erfolgen. Das gilt auch für Wechsel innerhalb der LG.
Bei einem Wechsel außerhalb der genannten Frist ist eine Erklärung erforderlich, nach der der Athlet/die Athletin für den bisherigen Verein seit neun Monaten keinen Wettkampf mehr bestritten hat.
Auf die Serviceseite des LVR sei hierzu verwiesen. Wechsel auf Bundeskaderebene werden in der genannten Frist regelmäßig auf der DLV-Seite veröffentlicht. (gb)