Training teilweise wieder möglich

 

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die Erleichterungen für ihre Bürger heute präzisiert. Danach kann unter anderem Einzeltraining (bis zu zwei Personen) auch in Sportstätten ab dem 20. April wieder stattfinden.


Der betreffende Text im Wortlaut:

"Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen."

Auszug aus: Neue Landesverordnung regelt Lockerungen für die Bevölkerung bei weiter hohem Infektionsschutz (Vollständiger Text und Quelle).

 

Nach Interpretation des LGS-Vorstands ist damit das Training in Paargruppen erlaubt, solange diese Paare sich nicht in die Quere kommen und ausreichend Sicherheitsabstand besteht. Den allgemein empfohlenen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern schätzen wir als entschieden zu kurz ein. Es gibt Hinweise darauf, dass eine Übertragung des SARS-CoV-2-Virus auch noch über drei Meter möglich ist, zumal bei forcierter Ausatmung und in Bewegung, wie beim Sport üblich (Quelle).

Im Übrigen bitten wir, die Vorgaben und Anordnungen peinlich zu beachten, schon um keine Dissonanzen aufkommen zu lassen. Gruppentraining, bei dem alle Athleten zusammen sind und nur untereinander auf den Mindestabstand achten, ist definitiv eine zu weitgehende Auslegung und hat daher zu unterbleiben. Zusätzlich empfehlen wir, die Übungseinheiten zu dokumentieren (Zeit von - bis, Ort, anwesende Personen). (gb)